Die Kanalbenutzungsgebühr
Die Entsorgungsgebühren der Entwässerung
1.0 Allgemeines
Abwasser = Schmutzwasser + Niederschlagswasser
Für die kommunale Entsorgung von Niederschlags- und Schmutzwasser über die öffentlichen Abwasseranlagen werden für die Sammlung, Ableitung und Reinigung des Abwassers Gebühren erhoben.
Um eine gerechtere, nutzungsbezogene Verteilung der Aufwendungen zu erreichen, sind die Kosten aus der Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung in getrennten Gebühren für jede Abwasserart zu veranlagen.
Die Gebührensätze sind mit Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven in einer Gebührenordnung wie folgt festgelegt:
ABWASSER - Gebührensätze |
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Seit dem 01.01.2021 |
Gebühren - Art |
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€ - Satz |
Schmutzwasser-Gebühr |
3,73 |
€ / m³ Schmutzwasser (= Frischwasserverbrauch) |
Niederschlagswasser-Gebühr |
0,67 |
jährlich € / m2 angeschlossen am ö. System |
1.1 Die Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach dem angewandten Verfahren zur Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr aus dem jeweiligen Bezug von Frischwasser. Der Verbrauch wird periodisch über die Frischwasseruhr festgestellt und mit einem Betrag pro Kubikmeter (m³) multipliziert.
1.2 Die Niederschlagswassergebühr
Bei der Gebührenermittlung werden alle versiegelten Flächen jedes Grundstücks erfasst und den Kosten aus der Niederschlagswasserbeseitigung gegenübergestellt. Die sich ergebende, jährliche Gebühr wird pro m² befestigter und an die städtischen Abwasseranlagen angeschlossener Fläche gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend gemacht.
Die Niederschlagswassergebühr ist vierteljährlich zur Quartalsmitte zu entrichten.
Video Getrennte Kanalbenutzungsgebühr
1.3 Die Gebührenkalkulation
Unsere Gebührenberechnungen erfolgen stets für einen dreijährigen Kalkulationszeitraum. Die Gesamtkosten des Zeitraums werden durch drei Jahre geteilt und nach einem technischen Verteilungsschlüssel als Basis einer Kostenträgerrechnung auf den Schmutzwasserbereich und den Niederschlagswasserbereich verteilt. Beim Schmutzwasser ergibt sich die Gebühr indem die kalkulierten Jahreskosten durch die prognostizierte Frischwasserverbrauchsmenge geteilt wird.
Beim Niederschlagswasser werden zunächst die Kosten für die städtischen Flächen (Straßen,Wege,Plätze) abgezogen und der Stadt gesondert in Rechnung gestellt. Die Gebühr ergibt sich, indem die übrigen Jahreskosten durch die versiegelte Grundstücksfläche, die an das Abwassersystem angeschlossen ist, geteilt werden.
Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so werden Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen.
Flächen |
m² |
14.143.259,00 |
9.802.330,00 |
4.340.929,00 |
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Mengen FW |
m³ |
5.142.694,14 |
|||
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Gesamt |
SW |
NW |
SWP |
Kosten p.a. vor Verwaltung und Unter-/Überdeckung (Durchschnitt) |
EUR |
26.095.954,31 |
17.825.698,48 |
5.731.902,16 |
2.538.353,67 |
Verwaltung u.a. Gebühreneinzug |
EUR |
1.041.907,51 |
573.049,13 |
468.858,38 |
|
Unterdeckung Vj. (1/3) |
EUR |
1.126.372,18 |
785.515,28 |
340.856,90 |
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Gesamtkosten p.a. |
EUR |
28.264.233,99 |
19.184.262,89 |
6.541.617,44 |
2.538.353,67 |
Gebühr SW |
EUR/m³ |
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3,73 |
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Gebühr NW |
EUR/m² |
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0,67 |
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