ABZOCKE UND KOSTENFALLE IM INTERNET
Abzocke im Internet
Fernsehbeiträge der Computersendung CT im Hessischen Rundfunk.
http://salam.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/
Davonkommen
Mit Rechnungen unseriöser Anbieter richtig umgehen. Beitrag des CT Computermagazins. Musterbriefe zur Kündigung der Angebote.
http://www.heise.de/ct/07/20/098/default.shtml
Aus dem internet-abc Newsletter: SCHWERPUNKTTHEMA 'ABZOCKE UND KOSTENFALLEN
IM INTERNET'
Abzocke im Internet trifft ahnungslose Kinder und Jugendliche besonders
überraschend. Eltern stehen ratlos vor Rechnungen, die nach Surftouren
ihrer Kinder plötzlich in den Briefkasten flattern. Wir möchten aufzeigen,
mit welchen Methoden unseriöse Geschäftemacher im Internet arbeiten, wie
Sie sich und Ihre Kinder schützen können, und Tipps geben, wie man sich
verhält, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.
SOPHIE UND DIE 'KOSTENLOSEN' SMS
Sophie surft im Internet, klickt sich neugierig von Seite zu Seite. Sophie
ist elf und schreibt für ihr Leben gern SMS. Sie gibt 'SMS' in das Suchfeld
einer Suchmaschine ein. Über die Liste der Suchergebnisse gelangt sie
auf eine Seite, die ihr 100 Gratis-SMS verspricht. Außerdem kann sie noch
ein Handy gewinnen – super!
Das Mädchen freut sich über ihren Fund und füllt das Formular aus. Das
Häkchen zur Akzeptanz der AGBs ist schnell gesetzt. Bis nach unten an
den Bildschirmrand scrollt Sophie nicht, und übersieht den versteckten
Abo- und Preishinweis: Bis 24.00 Uhr des Anmeldetages kann sie ihren angeforderten
Testzugang kündigen, heißt es da, danach erhält sie jeden Monat 100 SMS
für 9 Euro, für ganze zwei Jahre, bei jährlicher Vorauszahlung.
Nach zwei Wochen schneit eine Rechnung über 99 Euro ins Haus. Sophie ist
aufgeregt: 'Mama, so viel Geld. Ich hab nicht gewusst, dass das was kostet!'
Sophies Eltern sind geschockt. Müssen sie die hohen Gebühren etwa zahlen?
Wie würden Sie reagieren?
KOSTENFALLEN IM INTERNET
Leider ist das Internet mittlerweile reich bestückt mit dubiosen Angeboten,
die es sich zum Ziel gesetzt haben, ahnungslose Surfer abzuzocken und
ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Hier einige Beispiele:
Man möchte... ...tolle Gewinne über Gewinnspiele ergattern
...gratis Warenproben oder Gutscheine anfordern
...kostenlos SMS verschicken
...wissen, wie intelligent man ist oder wie alt man wird (Tests)
...Referate, Hausaufgaben oder Sudoku-Rätsel gratis abrufen
...einzelne Klingeltöne downloaden Was man tatsächlich erhält...
...ein teures Abo für 2 Jahre
...'Kostenloses' inklusive kostenpflichtigem Vertrag
...eine banale Testauswertung, die maßlos überteuert ist
...versteckte Kosten, von denen man nichts wusste
...Mahnungen und Drohungen WARUM SIND GERADE KINDER GEFÄHRDET? Kinder und Jugendliche sind eine lohnende Zielgruppe für Seitenbetreiber mit unlauteren Absichten. Warum? Sie sind mit 'kostenlosen' Angeboten leicht zu ködern. Gutgläubig geben sie ihre persönlichen Daten heraus ohne über mögliche Konsequenzen nachzudenken. Kinder und Jugendliche fallen auf Abzocke herein, weil sie das 'Kleingedruckte' missachten. Der Wunsch, die heiß begehrte Musikdatei sofort auf die Festplatte zu laden, online SMS verschicken zu können oder schnell das Test-Ergebnis zur eigenen Intelligenz zu erhalten, ist übermächtig und besiegt die Vernunft. Vertragsregelungen und Lizenzbestimmungen werden gern übersprungen und selten gelesen. Ein schneller Klick auf 'ok', schon hat man die AGBs akzeptiert. So weit so gut. Leider kann das Kleingedruckte auch Bestimmungen enthalten, die unfair sind und unwissentlich zu einem Abonnement oder zu überteuerten Dienstleistungen verpflichten. Den Gratis-Lockangeboten folgen teure Rechnungen. Aus Unsicherheit, mangelndem Wissen um die Rechtslage und Angst zahlen die geneppten Minderjährigen oft sogar – ohne den Eltern davon zu berichten. WIE GELANGT MAN AUF ABZOCKE-SEITEN? Unseriöse Seitenanbieter sorgen dafür, dass sie im Netz leicht gefunden werden. Wer Stichwörter wie 'kostenlos' oder 'gratis' in Suchmaschinen eingibt, gelangt paradoxerweise fast immer zu kostenpflichtigen Angeboten. Hinzu kommt, dass die Seiten der Abzocker eng miteinander vernetzt sind. Man verlinkt sich über sog. Partnerprogramme. Und so landet ein Surfer fast unweigerlich irgendwann einmal auf einem unseriösen Angebot, insbesondere dann, wenn er beim Surfen auch auf Google-Anzeigen oder Werbebanner klickt. Spam-Mails fungieren zudem als Köder. Sie werben und locken mit direkten Links für Testseiten oder Routenplaner. METHODEN & STRATEGIEN DER ABZOCKER Noch vor wenigen Jahren galt der 'Dialer' als Nummer eins der Kostenfallen. Diesen Platz haben mittlerweile scheinbar kostenlose und unverbindliche Angebote eingenommen. INTERNETSEITEN MIT VERTRAGSFALLEN – ABOS UND VERSTECKTE KOSTEN Die beliebteste Abzocke-Masche besteht neuerdings in vermeintlich kostenlosen Angebotsseiten, die auf die verbreitete Meinung, im Netz sei alles gratis, abheben. Die Seiten suggerieren ihre Angebote seien unverbindlich. Die Kostenpflicht ist versteckt, meist am Seitenende in kleiner Schrift oder einen Klick entfernt. Ahnungslose Surfer denken, sie würden ein kostenloses Probe-Angebot eingehen oder zunächst nur an einem Gewinnspiel teilnehmen. Mit dem Gewinnspiel werden die Nutzer dazu bewogen, ihre echten Daten einzugeben. Denn um die Gewinner zu benachrichtigen, ist eine korrekte Adresse Voraussetzung, das leuchtet ein. Tatsächlich schliddern sie beim Ausfüllen der Datenmaske unbeabsichtigt in ein kostspieliges Abonnement oder in überteuerte Dienstleistungen. Eines ist allen Angeboten immer gemein: Die Inhalte und Leistungen sind ihr Geld nicht wert! Überzeugen Sie sich einmal davon, wie unseriöse Anbieter ihre Kunden locken. Riskieren Sie zum Beispiel einen Blick auf eine der Seiten, die der Verbraucherzentrale Bundesverband als 'Kostenfallen' bezeichnet, und lesen Sie dazu den Kommentar des Verbands (http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet_2007.pdf) VORSICHT FALLE! – EINE CHECKLISTE Gelockt wird mit Seiten, die meist nach ähnlichem Muster aufgebaut sind. Unsere 'Checkliste':
- Die Angebote werden so gestaltet, dass die Kosten und Verpflichtungen, die für den Nutzer entstehen, nicht oder nur schwer zu erkennen sind:
- Sie werden mit den Adjektiven 'gratis' und 'kostenlos' bedacht.
- Die Preisinformation wird versteckt, z.B. klein am Seitenende aufgeführt.
- Ein Anmeldeformular steht im Zentrum, darunter ein Hinweis auf die AGBs zum Anklicken.
- In Kombination mit der Dienstleistung wird ein Gewinnspiel angeboten.
- Die Unternehmen haben ihren Geschäftssitz oft im Ausland, haben eine ausländische Unternehmensform (z.B. Ltd.) oder verstecken sich hinter Briefkastenfirmen (siehe Impressum).
- Frei zugängliche Inhalte gibt es keine oder nur wenige.
- Zustellung einer Rechnung, meist nach 14 Tagen, um die Widerrufsfrist auszuhebeln.
- Drohen mit der gespeicherten IP-Adresse als Beweismittel, die den Nutzer identifizieren kann. (Tatsächlich ist es technisch möglich, dass unter dem Formular die eigene IP Adresse und der Provider angezeigt werden.)
- Bei Minderjährigen: Verunsicherung durch Aufführung des Taschengeldparagraphen
- Androhung von Strafmaßnahmen und Betrugsvorwurf wegen falscher Altersangabe
- Drohung mit der Einschaltung von Inkassobüros, Gerichtsvollziehern und Gerichtsverfahren
- Mahnungen und wiederholte, verschärfte Zahlungsaufforderungen
- Schreiben von Anwälten
- Ruhe bewahren, überteuerte Rechnungen nicht bezahlen.
- Hinterfragen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderungen und informieren Sie sich.
- Teilen Sie schriftlich mit, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und sie die Zahlung sowie Ihre Zustimmung zum Vertrag als Sorgeberechtigter verweigern. Musterschreiben gibt's im Internet (siehe unten).
- Zusätzlich sollten Sie den Widerruf des Vertrags erklären, sowie ihn wegen Irrtums anfechten. Da diese beiden Aussagen implizieren, dass tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist, verwenden Sie unbedingt den Begriff 'hilfsweise' oder 'vorsorglich'.
- Ein dickes Fell beweisen, alle weiteren Drohbriefe ignorieren.
Verbraucherzentrale NRW: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/mediabig/31922A.rtf
Verbraucherzentrale Nds: http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ117820801607134/link300682A.html In schwierigen Fällen sind die Verbraucherberatungen (http://www.verbraucherzentrale.de) Anlaufstelle für Geneppte, sie bieten individuelle Rechtsberatung. Auch der Weg zum Anwalt kann ein probates Mittel sein, um sich im Zweifelsfall gegen Abzocker zu wehren und auf Nummer sicher zu gehen. WEITERE INFORMATIONEN: Faltblatt „Abzocke im Internet – Erst durchblicken, dann anklicken"
Klicksafe.de – Rubrik Abzocker und Spione
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für Bürger: Abzocker & Spione: Kostenfallen Quelle: Internet-ABC Newsletter Nr. 12 (18.05.2007)
http://www.internet-abc.de/eltern/aktuell/news/?item=153 - - - - - - - MUSTERBRIEF DER VERBRAUCHERZENTRALE NIEDERSACHSEN Brief per Einschreiben mit Rückschein abschicken!
Kopie für Ihre Unterlagen fertigen!
Musterbrief (Absender) (Ort, Datum) An (Rechnungs-/Mahnungsersteller) Kundennummer .......................... Rechnungs-/Mahnungsnummer ..................... Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben in Ihrer Rechnung/Mahnung mein minderjähriges Kind an. Dieses wollte keinen kostenpflichtigen Vertrag schließen. Dafür hätte es im Übrigen meiner Einwilligung als gesetzlichen Vertreters bedurft, die weder damals vorlag noch nachträglich erteilt wird (§ 107, § 108 BGB). Auch der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) ist hier nicht einschlägig, da mein Kind keinerlei Leistung im Sinne der Vorschrift bewirkt hat.
Richtig ist, dass mein Kind die Maske auf Ihrer Internetseite zwar ausgefüllt hat, aber nur um Ihr beworbenes „Gratisangebot", den angeblichen „Gewinn" bzw. eine kostenlose Information zu erhalten.
Das von Ihnen in Rechnung gestellte Entgelt bin ich daher nicht bereit zu begleichen, da nach meiner Auffassung kein rechtsverbindlicher Vertrag vorliegt.
Für den Abschluss eines behaupteten Vertrages würde es bereits an einer Einigung über die wesentlichen Vertragsinhalte fehlen.
Betrachtet man die „Startseite" Ihres Internetangebots, so ist nicht ohne weiteres erkennbar, dass hierfür einmalig Kosten/eine langfristige Bindung mit monatlichen Kosten entstehen soll. Ich berufe mich insoweit auch auf das aktuelle rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts München (Urteil vom 16.01.2007, Az.: 161 C 23695/06): „Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste."
Hilfsweise – ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung – fechte ich den angeblichen Vertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB), hilfsweise auch wegen Erklärungsirrtum und / oder Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften Ihrer „Dienstleistung" (§ 119 BGB) an. ©Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V., Herrenstr. 14, 30159 Hannover
