Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Aufgaben:
Kinder- und Jugendschutz engagiert sich mit Nachdruck für die Einhaltung
bestehender Gesetze und setzt sich dort, wo es notwendig ist, auch für
Gesetzesüberarbeitungen und -ergänzungen ein. Der gesetzliche
Kinder- und Jugendschutz richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende
und Institutionen. In präventiver Hinsicht ist die wesentliche
Zielsetzung eine Sensibilisierung der Zielgruppen für ihr eigene
Verantwortlichkeit.
Gesetzliche Grundlagen:
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in den Telemedien - Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)
- Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) - JArbSchG
- Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung - KArbSchV)
Dienstleistungen:
- Vorhalten von Informationsmaterialien
- Beratung
- Marktbeobachtung bezüglich der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen durch die örtlichen Gewerbetreibenden
- Bearbeitung von Hinweisen zu möglichen Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen
- Information der zuständigen Dienststellen und gegebenenfalls Bitte um Einleitung von Sanktionen
Beratungszeiten:
Dienstag und Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt:
Amt für Jugend, Familie und Frauen
Sachgebiet Jugendschutz
Carlo Porst
Freigebiet 1
27568 Bremerhaven
Tel: (0471) 391 1764
Fax: (0471) 3911765
E-Mail: juschu@jugendschutz-bremerhaven.de
